Stefan Pfister
Diplom-Physiker
Patentanwalt
Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA)
Zugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Herzlich willkommen auf der Homepage der Kanzlei
Als Patentanwalt in meiner Heimatstadt Memmingen ist es meine Mission, Unternehmen und Einzelpersonen dabei zu unterstützen, ihr geistiges Eigentum zu schützen und zu maximieren.
Mein Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes anzubieten – sei es in Patent-, Marken-, Design- oder Softwareangelegenheiten und so innovative Ideen in wertvolle Vermögenswerte zu verwandeln.
Durch eine umfassende Kenntnis der deutschen und internationalen Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes arbeite ich engagiert daran, Ihre innovativen Ideen zu schützen und zu verteidigen.
Meine Expertise erstreckt sich über die Beratung und Registrierung bis hin zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Ich strebe danach, sowohl den Schwerpunkt Ihrer Innovationskraft als auch Ihre geschäftlichen Ziele zu verstehen und entwickle individuelle Strategien, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Vertrauen Sie auf meine jahrzehntelange Erfahrung, um Ihr geistiges Eigentum zu sichern.
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Innovationen. Vor Erteilung ist ein Prüfungsverfahren erforderlich, in welchem die Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit untersucht wird.
Als Gebrauchsmuster werden – ähnlich dem Patent – Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als ungeprüftes Schutzrecht hat das Gebrauchsmuster den Vorteil der schnelleren Eintragung ins Register und somit der schnellen Verfügbarkeit.
Als Marke können unter anderem Zeichen, Abbildungen, Formen und Klänge geschützt werden, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sind. Eine Marke wird durch ein Eintragungsverfahren in einem amtlichen Registrierungsverfahren erlangt. Unter das Markengesetz fallen weiterhin geschäftliche Bezeichnungen, wie Unternehmenskennzeichen, und geographische Herkunftsangaben.
Das Designrecht schützt das Aussehen und die Erscheinungsform eines Produktes. Zur Eintragung ins Designregister muss der Gegenstand neu sein und Eigenart besitzen.
Software kann sowohl durch ein technisches Schutzrecht (Patent oder Gebrauchsmuster) oder auch durch den im Urheberrecht vorgesehenen besonderen Bestimmungen für Computerprogramme geschützt werden.
In den vorgenannten Schutzrechtsarten unterstützen wir Sie gerne:
Außerdem unterstützen wir Sie im Bereich des geistigen Eigentums in allen weiteren rechtlichen Aspekten. Hierzu gehören unter anderem:
Studium der Technischen Physik an der TU München
1985-1991
Forschungsaufenthalt am Kernforschungszentrum in Grenoble, Frankreich
Ausbildung zum Patentanwalt
1992-1995
Zulassung zur deutschen Patentanwaltschaft
1996
Partner und Inhaber der Kanzlei PFISTER & PFISTER Patent- & Rechtsanwälte, Memmingen
1996-2019
Partner der Kanzlei Patentanwalt Stefan Pfister, Memmingen
seit 2019
Kooperation mit der Kanzlei Menz & Partner, Memmingen
seit 2023